Informationen zu aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen
Nach drei Jahren Pandemie, Regeln und Vorschriften läuft die Corona-Schutzverordnung im Saarland aus. Seit dem 1. März 2023 gelten nur noch ganz wenige Einschränkungen in den Hochwald-Kliniken Weiskirchen.
Für unsere Patienten und Mitarbeitenden entfällt die Test- und Maskenpflicht. Wer sich allerdings noch schützen möchte, darf selbstverständlich weiterhin eine Maske tragen. Patienten, die während ihres Aufenthaltes in unserer Reha-Klinik Covid-Symptome aufweisen werden antigen getestet. Bei einem positiven Testergebnis begeben sie sich für mindestens 5 Tage in die häusliche Quarantäne. Die Reha-Maßnahme kann fortgeführt werden, wenn der Patient nach der Quarantäne-Zeit für mindestens 48 Stunden symptomfrei ist und ein negatives Testergebnis vorliegt.
Für unsere Besucher gilt weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske während ihres Aufenthaltes in unserem Klinikgebäude. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich. Die Einschränkungen zur Besuchszeit und der Anzahl der Besucher pro Patient sind ebenfalls aufgehoben.
Die Besuchsregelung sieht vor, dass jeder Patient täglich für eine Stunde von einer Person besucht werden kann. Um die Besuche koordinieren und den administrativen Aufwand, der auf Grund der aktuellen Vorgaben entstanden ist, reduzieren zu können, ist es notwendig, dass Sie die Termine für Ihren Besuch am Vortag an Ihrer Rezeption anmelden.
Jeder Besucher muss doppelt geimpft oder von Covid -19 genesen und tagesaktuell getestet sein. Wir lassen uns von jedem Besucher einen tagesaktuellen negativen Schnelltest mit dem Testzertifikat Saarland vorlegen. Wir bieten keine klinikeigenen Schnelltestmöglichkeiten an.
Schnelltestzentren und Testzentren der Landesregierung im Überblick finden Sie hier.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass der Schnelltest am Tag Ihres Besuches durchgeführt werden muss! Tests vom Vortag werden trotz 24h-Zertifikat für einen Besuch in unserer Reha-Fachklinik nicht akzeptiert.
Während der gesamten Besuchszeit im Innenbereich unserer Klinik ist eine FFP 2-Maske zu tragen.
Alle wichtigen Informationen zum Reha-Ablauf während der Corona-Pandemie und der aktuellen Besucherregelung haben wir nachstehend für Sie zusammengestellt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bleiben Sie bitte gesund!
Ihre Klinikleitung
Gibt es feste Besuchszeiten?
Montag bis Freitag von 16 bis 18 Uhr. Samstag und Sonntag in der Zeit 9 bis 18 Uhr.
Bitte melden Sie Ihren Besuch jeweils am Vortag erst ab 13 Uhr an Ihrer Rezeption an, da die Kolleg*innen am Vormittag mit der An- und Abreise der Patienten beschäftigt sind. Um das Besucheraufkommen am Wochenende übersichtlich zu gestalten, sollten Sie auch die Besuchszeit bei der Voranmeldung mitteilen. Diese wird dann an der Rezeption registriert.
Wie lange dürften Besucher im Klinikgebäude bleiben?
Um allen Patienten eine Besuchsmöglichkeit zu ermöglichen, ist eine Besuchszeit von einer Stunde geregelt.
Dürfen Begleitpersonen, die einen tagesaktuellen negativen Antigentest vorlegen, die Patienten zum Zeitpunkt der Anreise auf die Zimmer begleiten?
Die Begleitung von Patienten im Klinikgebäude, um bei der Anreise das Einräumen der Zimmer zu unterstützen, ist zulässig. Die Vorlage eines negativen tagesaktuellen Antigentests ist erforderlich.
Müssen zweifach Geimpfte bzw. Genesene ebenfalls einen Antigentest vorlegen?
Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus ist immer ein datumsaktueller negativer Antigentest vorzulegen.
Ist eine Anmeldung des Besuchs erforderlich, wenn das Klinikgebäude nicht betreten wird?
Die Anmeldung Ihres Besuchs ist unbedingt erforderlich und unabhängig davon, ob Sie den Besuch auf dem Klinikgelände oder im Klinikgebäude planen. Wir registrieren alle Besuchern und setzen so eine Auflage der Vertreter der Landesregierung um, damit die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist.
Ist es erlaubt, das Klinikgelände zu verlassen?
Ausflüge, Familientreffen oder die Teilnahme an Veranstaltungen mit größeren Menschenansammlungen oder ähnliches, sind nicht erlaubt. Einkäufe im Ort können persönlich ausgeführt werden.
Zählen Kinder unter 6 Jahren als Besucher?
Säuglinge, die nicht fremdbetreut werden, wie z. B. durch KITA, Tagesmütter etc., sind auch ohne Testung als Besuch erlaubt. Außerhalb dieser Regelung ist der Zutritt von Kindern (unter 18 Jahren) zum Klinikgelände nur vollständig geimpft (14 Tage nach zweiter Impfung) gestattet. Auch geimpfte Kinder müssen als Besucher angemeldet sein und einen tagesaktuellen negativen Antigentest vorweisen. Die Anzahl der Besucher sollte sich je Patient auf eine Person beschränken. Kinder können erwachsene Besucher begleiten.
Achten Sie bitte auch weiterhin darauf, dass Sie die Abstands- und Hygieneregelungen einhalten.
Aufgrund der aktuell geltenden Test- und Impfverordnungen auf Bundes- und Landesebene haben wir Ihnen die Regelungen zur Testpflicht für Besucher, Patienten und Mitarbeitende kurz zusammengefasst:
- Für Besucher in unserer Reha-Fachklinik gilt, dass sie einen tagesaktuellen negativen Antigentest eines externen Leistungsanbieters am Besuchstag vorlegen. Besucherbescheinigungen für eine unentgeltliche Durchführung des Tests sind an der Rezeption erhältlich. Dies gilt auch für externes medizinisches Personal, wie Therapeuten, die unsere Patienten zu Behandlungszwecken aufsuchen, für Handwerker sowie für Begleitpersonen von Patienten.
- Geimpfte Patienten werden zum Zeitpunkt der Anreise PCR-getestet. Ein zusätzlicher Antigen-Test kommt nur zur Anwendung, soweit der Patient symptomatisch ist. Patienten reisen mit einem tagesaktuellen negativen Antigen-Test an.
- Ungeimpfte Patienten werden zum Zeitpunkt der Anreise PCR-getestet. Ein zusätzlicher Antigen-Test kommt auch hier nur zur Anwendung, soweit der Patient symptomatisch ist.
- Patienten, die aus der Quarantäne aufgenommen werden und deren PCR- Test einen höheren CT- Wert als bei der Ersttestung aufweist (mindestens 30), nehmen an der Therapie teil und tragen konstant eine FFP2-Maske (in allen Therapien).
Testpflichten für unsere Mitarbeitenden:
- Geimpfte Mitarbeitende: Unabhängig vom Impfstatus (geboostert/nicht geboostert) testen sich Mitarbeitende 2 x wöchentlich. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip.
- Genesene Mitarbeitende: Genesene Mitarbeitende testen sich 2 x wöchentlich. Der Genesenennachweis verliert nach drei Monaten seine Gültigkeit.
- Ungeimpfte Mitarbeitende legen täglich vor Antritt des Dienstes einen negativen Corona-Test eines externen Leistungsanbieters vor.
Wir nehmen aktuell folgende Patienten in unserer Reha-Fachklinik auf:
- für die stationäre Anschlussheilbehandlung (AHB)
- für Heilverfahren (HV)
Bis auf Weiteres sind davon ausgeschlosse:
- Patienten für die teilstationäre und ambulante Rehabilitation
Falls Sie dieses Ausschlusskriterien erfüllen, wird Ihre Rehamaßnahme verschoben. Unsere Patientenverwaltung wird in diesem Fall Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Die Ausschlusskriterien werden regelmäßig von uns überprüft und aktualisiert.
Eine Verpflichtung zum sofortigen Antritt der Rehabilitationsleistung besteht angesichts der besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht. Daher versuchen wir den Wünschen von Rehabilitanden nach einer Verschiebung ihres Aufnahmetermins nach Möglichkeit zu entsprechen. In Folge der Corona-Pandemie ist die Verschiebung des Reha-Beginns bis zu sechs Monaten unproblematisch. Allerdings gilt dies nicht für Anschlussheilbehandlungen (AHB). Aus medizinischer Sicht dürfen diese nicht lange aufgeschoben werden.
Wurden Sie von Ihrer Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit zur Antragstellung aufgefordert, sollten Sie zuvor mit diesen über Ihren Antrag auf Verschiebung des Reha-Beginns sprechen.
Letztendlich kann nur Ihr Kostenträger die Frage über den Zeitraum einer Verschiebung Ihrer Rehamaßnahme beantworten.
Die Rehabilitanden erhalten während ihres Aufenthaltes in unserer Reha-Fachklinik alle erforderlichen Therapien.
Die Teilnehmerzahl in der Gruppentherapie haben wir reduziert und führen diese nur noch im kleinen Kreis durch.
Alle wichtigen Informationen, Links und Hinweise haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Das Virus trägt den Namen Sars-COV-2
Die Erkrankung trägt den Namen COVID-19
Wie können Sie sich vor dem Virus schützen?
Am wichtigsten ist die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln. Das hilft übrigens nicht nur bei Coronavirus, sondern auch bei der derzeit in Deutschland grassierenden Influenza. Dazu gehören:
- Regelmäßiges und sorgfältiges Händewaschen
- Niesen in die Ellenbeuge oder ins Taschentuch – nicht in den freien Raum
- Taschentücher nur einmal benutzen
- Abstand zu möglich Erkrankten halten
Welche Krankheitszeichen/Symptome treten nach einer Ansteckung auf?
Die Krankheitszeichen bieten das breite Bild einer harmlosen Erkältung bis hin zu einer schwerwiegenden Lungenentzündung. Frühsymptome können Fieber, Husten und Atemnot sein.
Was können Sie tun, wenn Sie befürchten, sich angesteckt zu haben?
Wenn Sie sich krank fühlen oder grippale Symptome haben, sollten Sie nicht arbeiten gehen, allein schon, um andere nicht anzustecken. Zur Abklärung können Sie einen Arzt oder das für Sie zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Bitte tun Sie dies zunächst nur telefonisch. Die weitere Abklärung wird durch den Arzt oder das Gesundheitsamt organisiert, sofern dies erforderlich ist.
Wo sind aktuelle Informationen zu finden?
Da die Informationen sich sehr schnell ändern, finden Sie hier die Links zu den relevanten Seiten, die sehr regelmäßig aktualisiert werden.